Montag, 26. Juni 2023

Durchschaubares Manöver

Mit einem Antrag beim Amtsgericht Ulm will Albrecht von Brandenstein-Zeppelin erneut Einfluss auf die Zeppelin-Stiftung der Stadt Friedrichshafen erstreiten. Die Stadt und ihre Rechtsberater werten den Vorgang als ein weiteres, durchschaubares Manöver nach einer ganzen Serie von Niederlagen von Brandenstein-Zeppelins.

„Seit 2015 beschäftigt Albrecht von Brandenstein-Zeppelin die Stadt, Behörden und Gerichte mit seinen Anträgen und Klagen, die alle zum Scheitern verurteilt waren und auch alle gescheitert sind“, sagt Rechtsanwalt Dr. Andreas Dietzel, Clifford Chance Partnerschaft mbB, der die Stadt in den gegen sie gerichteten Verfahren zur Zeppelin-Stiftung berät und vertritt.

Mit dem Antrag beim Amtsgericht Ulm will von Brandenstein-Zeppelin die Bestellung eines Notvorstandes für die „alte“ Zeppelin-Stiftung erreichen. „Die 1947 erfolgte Übertragung des Stiftungsvermögens der ‚alten‘ Zeppelin-Stiftung auf die heutige Zeppelin-Stiftung der Stadt Friedrichshafen war aber genau das, was Ferdinand Graf von Zeppelin 1908 selbst für den 1947 eingetretenen Fall in der Satzung festgelegt und damit ausdrücklich gewünscht hat“, sagt Oberbürgermeister Andreas Brand. „Die Übertragung war sowohl rechtmäßig als auch ausdrücklicher Wille des Stifters.“

„Von Brandenstein-Zeppelin verkennt zudem, dass für eine offensichtlich nicht mehr existierende Stiftung die Notbestellung von Vorstandsmitgliedern rechtlich ausgeschlossen ist“, ergänzt Rechtsanwalt Dr. Dietzel. „Außerdem ist von Brandenstein-Zeppelin auch in diesem Verfahren gar nicht antragsberechtigt.“ Laut Medienberichterstattung prüft das Amtsgericht Ulm derzeit, ob es überhaupt zuständig ist.

Auch die öffentlichkeitswirksame Behauptung, der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) habe den Gang zum Amtsgericht empfohlen, entbehrt jeder Grundlage: „Der VGH hat lediglich die Darstellung der Kläger wiedergegeben, die ‚nach eigener Auffassung‘ ein berechtigtes Interesse hätten“, sagt Dietzel. Die Einschätzung von Albrecht von Brandenstein-Zeppelin habe der VGH aber gerade nicht bestätigt.

Wie üblich hat Albrecht von Brandenstein-Zeppelin seinen erneuten Antrag vor einem Gericht mit einer Kampagne unterfüttert: Der von ihm beauftragte Berater, ein ehemaliger Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart, warb parallel zur Antragstellung beim Amtsgericht über die Medien für einen Verein für nachhaltiges Fliegen. Finanziert werden solle der Verein aus den Mitteln der Zeppelin-Stiftung. Für den Fall, dass sich die Stadt dieser Forderung nicht füge, werde er die Interessen von Albrecht von Brandenstein-Zeppelin im gewünschten Notvorstand unterstützen. „Ein durchschaubares Manöver, mit dem erneut versucht wird, Druck aufzubauen und die Stadt zu Verhandlungen zu zwingen, um an das Geld der Zeppelin-Stiftung zu kommen“, sagt Oberbürgermeister Andreas Brand. „Es hat sich jedoch nichts an der Sachlage geändert: Von Brandenstein-Zeppelin hat keine Rechte an der Zeppelin-Stiftung. Es gibt nichts, über das wir mit ihm oder einem Alt-OB von Stuttgart verhandeln könnten oder sollten. Zudem hat er durch seine zahlreichen Klagen bewiesen, dass er keinerlei Absicht hat, sich an mit ihm in der Vergangenheit getroffene Vereinbarungen zu halten.“ Der Finanz- und Verwaltungsausschuss des Friedrichshafener Gemeinderats hat diese Einschätzung und Haltung bestätigt und in seiner Sitzung vom 19. Juni 2023 einstimmig beschlossen, weder dem Verein näherzutreten noch Gespräche zu führen.

Weitere Informationen unter www.zeppelin-stiftung.de/nachrichten/wissenswertes/